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1. Unsere Angebote sind
grundsätzlich freibleibend.
Für die Preisstellung ist der Zeitpunkt der Auslieferung maßgebend.
2. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung. Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen
erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Rechtswirksamkeit.
Soweit die Geschäftsbedingungen des Käufers unseren Bedingungen
nicht entgegenstehen, kann an Stelle der schriftlichen Bestätigung
unmittelbar die Lieferung erfolgen.
3. Bis € 500,-- Nettoauftragswert liefern wir unfrei, ab €
500,-- Nettoauftrag frei Haus. Bei Eil- und Expre§gutsendungen
berechnen wir die Frachtdifferenz.
4. Zahlung erbitten wir innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum
mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Bei Vorauskassesendungen gewähren
wir ebenso wie im Bankeinzugsverfahren 4 % Skonto.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 10 % zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Die Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse.
Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die uns die Ausführung
übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen
uns unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzansprüche des
Käufers, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder die Lieferzeit um die Dauer der Verhinderung zu verlängern.
6. Teillieferungen sind statthaft, Restlieferungen werden bis zum
Eintreffen einer Stornoanzeige des Käufers ausgeführt. Bei
notwendiger Teillieferung kann der Käufer kein Zurückhaltsungsrecht
wegen unvollständiger Lieferung geltend machen. Maß- und
Farbabweichungen im Rahmen fertigungsbedingter Toleranzen (Handarbeit)
sind anzuerkennen. Änderungen der Ausführung unserer Artikel
behalten wir uns grundsätzlich vor.
7. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum.
Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes veräußern. Die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen und Erlöse tritt der Käufer im
voraus an uns zu unserer Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt,
die Forderung so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nachkommt. Wir sind berechtigt, im Falle eines
Zahlungsverzuges die Herausgabe aller Waren, an denen Eigentumsvorbehalt
besteht, zu verlangen, auch ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir weiter berechtigt, vom Käufer
die Abführung der von ihm mit Rücksicht auf die Zession
eingezogenen Beträge an uns zu verlangen. Der Käufer ist
verpflichtet, uns auf Verlangen Auskunft zu geben, welche unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren noch in seinem Besitz sind. Im Vergleichs- und Konkursverfahren
sind uns alle unsere Waren und Forderungen ohne Weiteres zur Verfügung
zu stellen. Von Pfändungen durch Dritte sind wir sofort zu benachrichtigen.
8. Beanstandungen wegen mangelhafter und unvollständiger Lieferungen
sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware zu erheben. Andere
Ansprüche als kostenloser Ersatz oder Gutschrift - insbesondere
Schadenersatzansprüche - sind ausgeschlossen. Unfreie Rücksendungen
an den Verkäufer bei Reklamationen
u. ä. sind zuvor mit diesem abzusprechen; andernfalls wird die
Annahme verweigert.
9. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist
der Schaden sofort an Ort und Stelle bescheinigen zu lassen. Bescheinigung
und Schadensaufstellung sind sofort an uns weiterzuleiten.
10. Bei Auftragsstornierungen ohne unsere Zustimmung werden
20 % des Auftragswertes als entgangener Gewinn fällig.
11. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Gießen.
Gerichtsstand ist Gießen.
12. Laut § 26, Abs. 1, BDSG, teilen wir Ihnen mit, dass die zur
Verarbeitung notwendigen Daten Ihres Unternehmens bei uns maschinell
gespeichert werden.
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