AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Für die Preisstellung ist der Zeitpunkt der Auslieferung maßgebend.

2. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Telefonische und mündliche Vereinbarungen erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Rechtswirksamkeit. Soweit die Geschäftsbedingungen des Käufers unseren Bedingungen nicht entgegenstehen, kann an Stelle der schriftlichen Bestätigung unmittelbar die Lieferung erfolgen.

3. Bis € 500,-- Nettoauftragswert liefern wir unfrei, ab € 500,-- Nettoauftrag frei Haus. Bei Eil- und Expre§gutsendungen berechnen wir die Frachtdifferenz.

4. Zahlung erbitten wir innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum
mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Bei Vorauskassesendungen gewähren wir ebenso wie im Bankeinzugsverfahren 4 % Skonto.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 10 % zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Die Lieferzeit gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse. Ereignisse höherer Gewalt sowie Umstände, die uns die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzansprüche des Käufers, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer der Verhinderung zu verlängern.

6. Teillieferungen sind statthaft, Restlieferungen werden bis zum Eintreffen einer Stornoanzeige des Käufers ausgeführt. Bei notwendiger Teillieferung kann der Käufer kein Zurückhaltsungsrecht wegen unvollständiger Lieferung geltend machen. Maß- und Farbabweichungen im Rahmen fertigungsbedingter Toleranzen (Handarbeit) sind anzuerkennen. Änderungen der Ausführung unserer Artikel behalten wir uns grundsätzlich vor.

7. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und Erlöse tritt der Käufer im voraus an uns zu unserer Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Wir sind berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges die Herausgabe aller Waren, an denen Eigentumsvorbehalt besteht, zu verlangen, auch ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir weiter berechtigt, vom Käufer die Abführung der von ihm mit Rücksicht auf die Zession eingezogenen Beträge an uns zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen Auskunft zu geben, welche unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren noch in seinem Besitz sind. Im Vergleichs- und Konkursverfahren sind uns alle unsere Waren und Forderungen ohne Weiteres zur Verfügung zu stellen. Von Pfändungen durch Dritte sind wir sofort zu benachrichtigen.

8. Beanstandungen wegen mangelhafter und unvollständiger Lieferungen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware zu erheben. Andere Ansprüche als kostenloser Ersatz oder Gutschrift - insbesondere Schadenersatzansprüche - sind ausgeschlossen. Unfreie Rücksendungen an den Verkäufer bei Reklamationen
u. ä. sind zuvor mit diesem abzusprechen; andernfalls wird die Annahme verweigert.

9. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Schaden sofort an Ort und Stelle bescheinigen zu lassen. Bescheinigung und Schadensaufstellung sind sofort an uns weiterzuleiten.

10. Bei Auftragsstornierungen ohne unsere Zustimmung werden
20 % des Auftragswertes als entgangener Gewinn fällig.

11. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Gießen.
Gerichtsstand ist Gießen.

12. Laut § 26, Abs. 1, BDSG, teilen wir Ihnen mit, dass die zur Verarbeitung notwendigen Daten Ihres Unternehmens bei uns maschinell gespeichert werden.

 

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